HAUPT­UNTER­SUCHUNG

Die Hauptuntersuchung (HU) ist gesetzlich vorgeschrieben und muss je nach Fahrzeug jährlich, alle zwei Jahre oder bei Neuwagen nach drei Jahren durchgeführt werden.

Mit der bestandenen Hauptuntersuchung wird die Vorschriftsmäßigkeit, Verkehrssicherheit Ihres Fahrzeugs sichergestellt. Die Untersuchung ist für Neuwagen nach drei Jahren Pflicht, anschließend ist die Überprüfung alle zwei Jahre fällig.

Die Abgasuntersuchung (AU) ist seit 2010 Bestandteil der Hauptuntersuchung (HU), der Abgastest ist unabhängig von Schadstoffklasse erforderlich. Der Funktionstest der Haupt­untersuchung prüft die einwandfreie Funktion von Bremsen und Licht, zusätzlich wird die Karosserie auf Schäden und Mängel untersucht.

Wir führen die Inspektion nach Herstellervorgaben gewissenhaft durch und reparieren Schäden, damit Ihr Fahrzeug ohne Probleme durch den TÜV kommt. Dafür überprüfen wir neben der Karosserie und dem Fahrwerk auch die Reifen und Räder, die Bremsen inklusive Bremsleitungen, Bremsscheiben, Bremsbelägen und Bremsflüssigkeit, den Zustand der Abgasanlage und die Lenkung.

 

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